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Die Kostenübernahme

Private Kassen

Sind Sie über die Beihilfe oder eine private Krankenversicherung versichert, werden die Kosten in der Regel voll oder zumindest anteilig erstattet. Erkundigen Sie sich bitte direkt bei Ihrem Versicherungsträger nach den jeweils vertraglich vereinbarten Bedingungen für die Übernahme der Leistungen von Heilpraktikern.

Die Abrechnung erfolgt für Krankenkassen soweit möglich über die Gebührenordnung für Heilpraktiker (GebüH) und weicht daher von den Kosten für Selbstzahler ab.

Gesetzliche Kassen

Heilpraktikerleistungen werden von den gesetzlichen Krankenkassen grundsätzlich nicht übernommen. Es besteht aber die Möglichkeit, diese Lücke über eine private Zusatzversicherung zu schließen. Prüfen Sie genau, ob sich so eine Versicherung für Sie lohnt. Manchmal ist es günstiger, die anfallenden Kosten selbst zu tragen. Für Selbstzahler berechne ich 55,- Euro die Stunde.

Zusatzversicherungen

Es gibt für gesetzlich Versicherte die Möglichkeit, durch eine private Zusatzversicherung auch Heilpraktikerleistungen erstattet zu bekommen. Private Kassen bieten die Erstattung dieser Kosten oft zusammen mit Zusatzleistungen für z.B. Zahnersatz oder Brillen an. Erkundigen Sie sich am besten direkt bei Ihrer Versicherung. Auf Wunsch berate ich Sie auch gern.